Zuchtzulassung ZZL

Soll ein Kerry in Deutschland in der Zucht eingesetzt werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die in der Zuchtzulassungsordnung (ZZO) des KfT geregelt sind.

Schon im Vorfeld, also bevor man seinen Kerry bei einer Zuchtzulassung (ZZL) anmeldet, müssen einige wichtige Dinge erledigt werden:

  • Der entsprechende Kerry muss auf zwei Ausstellungen und jeweils mindestens die Bewertung „Sehr Gut“ erhalten haben.
  • Er muss HD-geröntgt sein und die Auswertung des Röntgenbildes muss HD-Frei (A1+A2) oder HD-Grenzfall (B1+B2) sein. Für die Untersuchung auf HD muss der Kerry mindestens 12 Monate alt sein!
  • Das Zertifikat des DNA-Profils muss vorliegen.

Sind alle Unterlagen vorhanden, kann der Kerry bei einer ZZL angemeldet werden. Zuchtzulassungen finden oftmals in Verbindung mit einer KfT-Ausstellung statt.

Zur ZZL müssen unbedingt folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Original-Ahnentafel
  • Zwei Richterberichte mit mindestens „Sehr Gut“
  • HD-Auswertung
  • Zertifikat des DNA-Profils
  • bei einer eventuellen Wiedervorstellung das ZZL-Protokoll der ersten ZZL
  • Für eine Ankörung die nötigen Formwertbeurteilungen (Richterberichte). Hierfür muss der Kerry den 20. Lebensmonat überschritten und drei Formwertbeurteilungen mit „Vorzüglich“ haben.

Der Ablauf einer ZZL:

Der Zuchtzulassungsrichter (ZZR) überprüft die Identität des Hundes sowie die Unterlagen auf Vollständigkeit. Anschließend überprüft er den Hund auf den jeweiligen Rassestandard und misst die Widerristhöhe. Alle vom ZZR gemachten Angaben werden in das Formular zur ZZL eingetragen. Auch das Verhalten währen der Erscheinungsbildbeurteilung wird im Formular festgehalten.

Um das stresstolerante und verträgliche Verhalten des Hundes zu überprüfen findet nun eine „Gruppen-Überprüfung“ statt.

Das Verhalten des Hundes

  • in einer Menschengruppe
  • mit Artgenossen
  • bei akustischen Einflüssen (Dosenklappern etc.)
  • bei auffälligen optischen Reizen (Flattermantel, auf- und zuklappender Regenschirm etc.)

und das Temperament wird nun überprüft.

Die hierbei gewonnenen Eindrücke werden wiederum vom ZZR in das Formular eingetragen.

Hat der Kerry dies alles gemeistert, dann kann das Ergebnis durch den ZZR lauten:

  • zugelassen
    Hat der Hund den 15. Lebensmonat noch nicht überschritten, gilt die ZZL für ein Jahr. Hat der Hund den 15. Lebensmonat überschritten, gilt die ZZL unbegrenzt bis zum Erreichen der Zuchtaltersgrenze.
  • zugelassen und angekört
    Eine Ankörung liegt auch bei Erfüllung aller formeller Voraussetzungen allein im Ermessen des Zuchtrichters.
  • zurückgestellt
    Dies kann dann sein, wenn zu erwarten ist, dass sich ein festgestellter Fehler innerhalb der Zurückstellungsfrist verliert, oder wenn eine Manipulation vermutet wird.
  • nicht zugelassen
    Die Gründe hierfür sind im Formblatt festzuhalten. Ein Hund, der nicht zur Zucht zugelassen wurde, kann nur einmal wieder vorgestellt werden.

Das jeweilige Ergebnis wird in der Ahnentafel des Kerry eingetragen.

 

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