Neue Tollwutimpfpflicht für Welpen

Bundesminister Schmidt hat zum 29. Dezember 2014 eine neue Tollwut-Impfpflicht für Welpen veranlasst, die nach Deutschland gebracht werden. So wird auch Privatpersonen untersagt, Welpen ohne Tollwutimpfung nach Deutschland zu bringen.

Zwischen der Tollwutimpfung und der Einfuhr der Hunde müssen mindestens drei Wochen liegen. Eine Impfung gegen Tollwut ist erst ab der 12. Lebenswoche möglich. Der Impfschutz wird erst 21 Tage nach der Impfung wirksam. Welpen können somit erst nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland eingeführt werden.

Die deutsche Regierung hat sich inzwischen entschieden, dass es eine Ausnahmeregelung für Welpen nicht geben wird!

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Teilen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Show Buttons
Hide Buttons