Neuer EU Heimtierausweis

Seit dem 29. Dezember 2014 gelten für das Reisen mit dem Haustier neue Regelungen. Halter, die von nun an mit ihrem Tier verreisen wollen und bei ihrem Tierarzt ein Ausweisdokument beantragen, erhalten den neuen EU-Heimtierausweis. Optisch unterscheidet sich dieser nicht von seinem Vorgänger, inhaltlich müssen jedoch einige Angaben zusätzlich gemacht werden: Der Tierhalter muss seine personenbezogenen Daten mit seiner Unterschrift bestätigen. Im neuen Heimtierausweis müssen zudem die Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes erfasst und von diesem unterschrieben sein. Um Missbrauch zu vermeiden, wird besonderes Augenmerk auf die Identität des Tieres gelegt: Sowohl die Seite mit dem Chip-Nummer-Aufkleber, als auch die Seite, die Aufkleber zu der verabreichten Tollwutimpfung enthält, werden mit einer selbstklebenden Laminierung versiegelt. Zudem muss der ausstellende Tierarzt die Kontaktinformationen des Tierhalters, die Ausweisnummer, die Chip-Nummer, falls vorhanden die Tätowierung und die Tätowierungsstelle, den Ort der Kennzeichnung, den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens für mindestens drei Jahre aufbewahren.

Für Tierhalter, die einen EU-Heimtierausweis haben, der vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurde: Alte Heimtierausweise behalten bis zum Lebensende des Tieres ihre Gültigkeit.

Was ist neu, was bleibt, wie es ist?

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